Tagesbetreuung

  1. Leistung
  2. Anspruchsberechtigte
  3. Finanzierung
  4. Zuständigkeit
  5. Tabellen

Der Kanton Basel-Stadt kennt ein verfassungsmässiges Recht auf Tagesbetreuung. Eltern können in Kindertagesstätten (Kitas) oder Tagesfamilien ihrer Wahl einen Platz für ihr Kind suchen. Kitas und Tagesfamilien nehmen Kinder ab dem Alter von drei Monaten auf. Beide sind privat organisiert. Der Staat ist für die Bewilligung, die Aufsicht und die Regelung der Finanzierung zuständig.

Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt, wobei der Anspruch auf Betreuungsbeiträge für ein Kind in der Regel ab zwölf Wochen nach der Geburt besteht. Im Falle der Kindertagesstätten endet der Anspruch am Ende der 3. Primarschulklasse, im Falle von Tagesfamilien am Ende der 5. Primarschulklasse.

Die Kosten tragen in erster Linie die Erziehungsberechtigten. Kanton und Gemeinden leisten einen nach Einkommen und Vermögen abgestuften Betreuungsbeitrag. Die Betreuungsbeiträge werden vom Kanton an die Anbietenden ausbezahlt. Letztere stellen den Erziehungsberechtigten die Kosten abzüglich Betreuungsbeitrag in Rechnung.

Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt (ED), Fachstelle Tagesbetreuung.