Alimentenhilfe

  1. Leistung
  2. Anspruchsberechtigte
  3. Finanzierung
  4. Zuständigkeit
  5. Tabellen

Alimentenhilfe richtet sich an Personen, die Schwierigkeiten mit dem Inkasso von Unterhaltsbeiträgen haben. Sie leistet in diesen Fällen kostenlose Inkassohilfe.

Kommt die zur Unterhaltszahlung verpflichtete Person ihrer Pflicht nicht nach, kann der Kanton die Unterhaltsbeiträge zudem bevorschussen (Alimentenbevorschussung). Bevorschusste Unterhaltsbeiträge gehen auf den Kanton über, der sie seinerseits bei der unterhaltspflichtigen Person einfordert.

Alimentenbevorschussung (ABV) ist möglich für Unterhaltsbeiträge an Minderjährige sowie an Volljährige in Erstausbildung bis zum 25. Altersjahr. Voraussetzung für eine Bevorschussung ist, dass das Kind seinen Wohnsitz in Basel-Stadt hat und sich dauernd in der Schweiz aufhält.

Die administrativen Kosten trägt der Kanton. Bevorschusste Unterhaltsbeiträge fordert er bei den Schuldnerinnen und Schuldnern ein.

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt (WSU), Amt für Sozialbeiträge (ASB).