Familienmietzinsbeiträge

  1. Leistung
  2. Anspruchsberechtigte
  3. Finanzierung
  4. Zuständigkeit
  5. Tabellen

Der Kanton Basel-Stadt unterstützt Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen mit Beiträgen an den Mietzins ihrer Wohnung. Diese Familienmietzinsbeiträge (FAMI) werden an Haushalte mit mindestens einem Kind ausbezahlt.

Anspruch auf Familienmietzinsbeiträge (FAMI) können Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen geltend machen. Es muss mindestens ein minderjähriges oder sich in Erstausbildung befindendes Kind unter 25 Jahren im gleichen Haushalt leben. Voraussetzung für den Bezug ist ein Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt, wobei das Gesetz eine Wohnsitzdauer von 5 Jahren ohne Unterbruch verlangt. Es genügt, wenn eine Person bzw. ein Elternteil diese Bedingung erfüllt.

Diese Subjekthilfe wird durch den Kanton Basel-Stadt finanziert.

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt (WSU), Amt für Sozialbeiträge (ASB).