Notwohnen

  1. Leistung
  2. Anspruchsberechtigte
  3. Finanzierung
  4. Zuständigkeit
  5. Tabellen

Notwohnungen werden an Familien, Alleinerziehende mit Kindern und in beschränkter Zahl an Einzelpersonen vermietet, die in Not sind. Die Vermietung erfolgt in der Regel befristet.

Günstiger Wohnraum im Sinne des Gesetzes über die Wohnraumförderung (WRFG) wird an Familien und Einzelpersonen vermietet, welche auf dem freien Wohnungsmarkt mehrfach benachteiligt sind. Diese Mietverträge werden in der Regel unbefristet ausgestellt.

Notwohnungen werden ausschliesslich an obdachlose Personen oder an solche vermietet, die aufgrund eines gekündigten Mietverhältnisses unmittelbar vor dem Vollzug des Räumungsbegehrens stehen und daher von Obdachlosigkeit bedroht sind. Die betroffenen Personen müssen seit mindestens zwei Jahren im Kanton Basel-Stadt angemeldet sein.

Günstiger Wohnraum im Sinne des Gesetzes über die Wohnraumförderung (WRFG) wird nach Möglichkeit an Personen vermietet, die beispielsweise aufgrund von Betreibungen, einer grossen Anzahl Familienmitglieder, eingeschränkter Wohnkompetenz, geringem Einkommen oder ihrer Nationalität auf dem freien Wohnungsmarkt mehrfach benachteiligt und seit mindestens zwei Jahren in Basel-Stadt angemeldet sind.

Durch Mietzinseinnahmen und den Kanton Basel-Stadt.

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt (WSU), Sozialhilfe Basel-Stadt.