Notschlafstellen

  1. Leistung
  2. Anspruchsberechtigte
  3. Finanzierung
  4. Zuständigkeit
  5. Tabellen

Der Kanton Basel-Stadt betreibt eine Notschlafstelle für Frauen und eine für Männer. Die beiden Notschlafstellen bieten Übernachtungsmöglichkeiten für kurzfristig von Obdachlosigkeit betroffene Personen. Sie sollen verhindern, dass Personen unter freiem Himmel übernachten und dadurch physische und psychische Folgeschäden erleiden.

Volljährige Personen, welche einen Schlafplatz benötigen und entweder über eine Kostengutsprache einer Institution oder einer Behörde verfügen oder die Übernachtung selber bezahlen können.

Die Finanzierung wird hauptsächlich durch den Kanton Basel-Stadt gewährleistet. Aus den Zahlungen für die Übernachtungen resultieren geringe Einnahmen.

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt (WSU), Sozialhilfe Basel-Stadt.