Ergänzungsleistungen und Beihilfen zur AHV und IV

  1. Leistung
  2. Anspruchsberechtigte
  3. Finanzierung
  4. Zuständigkeit
  5. Tabellen

Ergänzungsleistungen (EL) und Beihilfen sind Zusatzleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und zur Invalidenversicherung (IV). Sie sind für Rentnerinnen und Rentner bestimmt, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben bzw. hohe Krankheits- oder Heimkosten haben. Sie sollen den Beziehenden ein angemessenes Mindesteinkommen sichern.

Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben Personen mit bescheidenem Einkommen, die einen Anspruch auf eine Rente der AHV/IV oder eine Hilflosenentschädigung haben, oder ununterbrochen während mindestens sechs Monaten ein IV-Taggeld beziehen. Der Wohnsitz muss sich in der Schweiz bzw. im Kanton Basel-Stadt befinden. Weitere Voraussetzungen sind ein Schweizer oder ein EU/-EFTA-Bürgerrecht sowie ein mindestens zehnjähriger ununterbrochener Wohnsitz in der Schweiz. Für Flüchtlinge und Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre.

Anspruch auf Beihilfen hat, wer zu Hause wohnt sowie Anspruch auf EL hat bzw. die Anspruchsgrenze für EL knapp überschreitet. Die betroffene Person muss ihren Wohnsitz innerhalb der letzten 15 Jahre während mindestens zehn Jahren im Kanton Basel-Stadt gehabt haben. An Personen, die in Heimen oder Spitälern wohnen, wird keine Beihilfe ausgerichtet.

Während die Ergänzungsleistungen gesamtschweizerisch geregelt und vom Bund mitfinanziert sind, handelt es sich bei den Beihilfen um kantonale Leistungen.

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt (WSU), Amt für Sozialbeiträge (ASB).