Sozialhilfe

  1. Leistung
  2. Anspruchsberechtigte
  3. Finanzierung
  4. Zuständigkeit
  5. Tabellen

Kernaufgabe der Sozialhilfe ist die Sicherung des menschenwürdigen Lebens in einer finanziellen Notlage. Die Sozialhilfe richtet Leistungen an Personen aus, welche für ihren Lebensunterhalt und für denjenigen ihrer Familienangehörigen nicht aus eigener Kraft aufkommen können. Als letztes Netz der sozialen Sicherheit kommt sie zum Tragen, wenn alle anderen Hilfsquellen privater und öffentlicher Natur ausgeschöpft sind. Die Leistungen der Sozialhilfe sollen neben der Existenzsicherung auch die Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die Sozialhilfe übernimmt für von ihr unterstützte Personen die Krankenkassen-Prämienverbilligung.

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Personen mit Wohnsitz in Basel-Stadt, die sozialhilferechtlich bedürftig sind. Darunter fallen alle Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit geregeltem Aufenthaltsstatus.

Die öffentliche Sozialhilfe ist Aufgabe der Einwohnergemeinden. In der Stadt Basel tritt der Kanton an die Stelle der Gemeinde. Die Kosten für die Sozialhilfe von Riehen und Bettingen tragen die beiden Gemeinden.

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt (WSU), Sozialhilfe (Zuständigkeit für die Stadt Basel); Sozialhilfe der Gemeinde Riehen (Zuständigkeit für Riehen und Bettingen).