Kanton Basel-Stadt
Über uns

Haushaltseinkommen in Basel-Stadt

Die wichtigsten Kennzahlen - Ende 2022

Kanton Basel-Stadt

Median Haushaltseinkommen

81'023 CHF

Stadt Basel

Median Haushaltseinkommen

79'449 CHF

Riehen

Median Haushaltseinkommen

95'808 CHF

Bettingen

Median Haushaltseinkommen

118'201 CHF

Haushaltseinkommen nach Gemeinde und Wohnviertel

Loading...
Das Haushaltseinkommen setzt sich aus dem Nettoeinkommen gemäss Steuerveranlagung und den Sozialtransfers zusammen.

Das Median-Haushaltseinkommen variiert stark innerhalb des Kantons Basel-Stadt: In Bettingen liegt der Median bei 118'201 Franken. In der Stadt Basel ist das Wohnviertel Altstadt Grossbasel mit 114'982 Franken am höchsten, während der Median im Wohnviertel Klybeck 63'468 Franken beträgt.

Äquivalenzeinkommen nach Haushaltsform

Loading...
Das Äquivalenzeinkommen berücksichtigt die Anzahl der Erwachsenen und Kinder, die in einem Haushalt leben. Es variiert je nach Haushaltstyp deutlich. Einelternhaushalte mit minderjährigen Kindern verfügen mit 42'176 Franken über das niedrigste Äquivalenzeinkommen. Am höchsten ist es bei den übrigen Haushalten mit 69'558 Franken.

Weiterführende Informationen

Haushaltseinkommen in Basel-Stadt

nach Raum (Kanton, Gemeinde, Wohnviertel), Einkommensdefinition und Haushaltsform

Haushaltseinkommen nach Gruppen filtern?
Nein
Ja

Daten

Weiterführende Informationen

Informationen

Definitionen zur Statistik des Haushaltseinkommens und Kontakt für Fragen

Definitionen

Erläuterungen zu zentralen Begriffen und methodischen Ansätzen im Dashboard
Das Haushaltseinkommen wird auf Basis der kantonalen Steuerstatistik berechnet. Zusätzlich werden Daten zu Sozialtransfers auf Haushaltsebene integriert.
Aus der Steuerstatistik werden folgende Nettoeinkommen herangezogen: Erwerb, Renten und Pensionen, Erwerbsersatzleistungen, Miet- und Vermögenserträge.
Bei den Sozialtransfers werden berücksichtigt: Prämienverbilligungen, Familienmietzinsbeiträge, Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe.
Das Haushaltseinkommen entspricht den über das gesamte jeweilige Jahr summierte Einkommen aus den oben genannten Quellen.
Die Daten liegen für die Jahre 2018 bis 2022 vor. Der aktuellste Datenstand ist 2022, da Steuerdaten zeitverzögert vorliegen.
Inklusive Sozialtransfer: Zum Nettoeinkommen aus der Steuerveranlagung werden die Unterstützungszahlungen aus Prämienverbilligungen, Familienmietzinsbeiträgen, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe addiert.
Exklusive Sozialtransfer: Es wird nur das Nettoeinkommen aus Erwerb, Renten, Pensionen, Erwerbsersatzleistungen sowie Miet- und Vermögenserträgen berücksichtigt.
Ein Haushalt umfasst alle Personen, die zusammen in einer Wohnung leben.
  • Singlehaushalt: Eine Person lebt allein in einer Wohnung.
  • Paarhaushalt: Zwei Personen leben als verheiratetes oder eingetragenes Paar zusammen.
  • Paarhaushalt mit Kindern: Dazu zählen auch unverheiratete Paare, wenn sie ein gemeinsames Kind haben. In diesen Haushalten lebt mindestens ein minderjähriges Kind.
  • Einelternhaushalt: Ein Elternteil lebt mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt.
  • Übrige Haushalte: Dazu gehören beispielsweise Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhaushalte oder Paare, die nur mit erwachsenen Kindern zusammenleben.
Das Äquivalenzeinkommen ermöglicht den Vergleich des Einkommens von Haushalten unterschiedlicher Grösse. Dabei wird das Einkommen entsprechend der Haushaltsgrösse gewichtet:
  • Älteste Person: Faktor 1,0
  • Jede weitere Person ab 14 Jahren: Faktor 0,5
  • Kinder unter 14 Jahren: Faktor 0,3
Ein Zahlenbeispiel: Bei einer vierköpfigen Familie mit zwei Eltern und zwei Kindern (15 und 10 Jahre alt) und einem Haushaltseinkommen von CHF 100'000 entspricht das Äquivalenzeinkommen $$ \frac{100'000 \; Franken}{1,0 + 0,5+ 0,5 + 0,3} = 43'478 \; Franken $$ Diese Definition folgt der Praxis des Bundesamtes für Statistik.
Folgende Haushalte bleiben in der Auswertung unberücksichtigt:
  • Haushalte, in denen eine erwachsene Person ein unbekanntes Steuereinkommen hat
  • Haushalte mit nichtständigen Personen, z.B.:
    • Wochenaufenthalter
    • Ausländische Staatsangehörige mit Kurzaufenthaltsbewilligung
    • Personen im Asylprozess mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als zwölf Monaten
  • Haushalte mit negativem Haushaltseinkommen. Ein negatives Haushaltseinkommen kann sich in Einzelfällen rechnerisch zum Beispiel dann ergeben, wenn es zu jahresübergreifenden Korrekturbuchungen im Bereich der Sozialleistungen kommt.
Im Datenjahr 2022 wurden beispielsweise 19'485 Haushalte von total 101'179 ausgeschlossen.

Kontakt

Niklaus Baltisberger

+41 61 267 87 34 niklaus.baltisberger@bs.ch

Matthias Minke

+41 61 267 87 36 matthias.minke@bs.ch