Kanton Basel-Stadt
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Häusliche Gewalt Basel-Stadt

Die aktuellen Zahlen zu Häuslicher Gewalt auf einen Blick.

Im Kanton Basel-Stadt erfassen verschiedene Institutionen Daten zu Häuslicher Gewalt. Diese Seite gibt einen Überblick über die Daten, um das Thema besser zu verstehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es eine erhebliche Dunkelziffer gibt. Veränderungen in den erfassten Fallzahlen müssen daher nicht zwangsläufig bedeuten, dass sich die Häufigkeit von Häuslicher Gewalt erhöht oder verringert hat.

Erfahren Sie mehr über das Hell- und Dunkelfeld.

Unter «Bereiche» oder durch Klick auf die folgenden Boxen finden Sie die aktuellen Daten der hier aufgelisteten Institutionen.

Die jeweiligen Organisationen haben unterschiedliche Aufträge und erfassen ihre Daten unterschiedlich. Deshalb können die Daten nur mit Vorbehalt miteinander verglichen werden. Beispielsweise rückt die Kantonspolizei aus bei Fällen, die auf baselstädtischem Gebiet passieren. Die Opferhilfe beider Basel und die Frauenhäuser wiederum bieten Unterstützung für Personen mit Wohnsitz in Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Diese Unterschiede widerspiegeln sich in den gesammelten Daten.


Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt ist Gewalt zwischen Menschen, die zueinander in einer bestehenden oder aufgelösten familiären oder partnerschaftlichen Beziehung stehen. Häusliche Gewalt ist die Androhung oder Ausübung von physischer, psychischer, sexueller oder wirtschaftlicher Gewalt innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten ehelichen, partnerschaftlichen oder familiären Beziehung – unabhängig davon, ob die Tatperson denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte.

Weiterführende Informationen

Polizeieinsätze

Die Polizei rückt im Kanton Basel-Stadt wöchentlich acht bis neun Mal wegen Häuslicher Gewalt aus. Sieben von zehn Tatpersonen sind Männer.

Die folgenden Auswertungen zeigen die Polizeieinsätze - unabhängig davon, ob ein strafrechtlich relevantes Ereignis festgestellt wird oder ob Anzeige erstattet wird. Pro Einsatz kann es eine oder mehrere Tatpersonen und eines oder mehrere Opfer geben. Zudem kann eine Person mehrfach pro Jahr als Tatperson oder Opfer in die Statistik eingehen.

Wie oft rückt die Polizei wegen Häuslicher Gewalt aus?

Im Jahr 2024 rückt die Polizei insgesamt 441 Mal wegen Häuslicher Gewalt aus.

Davon wird in 349 Fällen ein Delikt festgestellt.

In 69% der Fälle meldet das Opfer den Vorfall, in 26% ist es eine Drittperson.

In welchen Monaten ist die Polizei am häufigsten im Einsatz?

Im Jahr 2024 ist der August der Monat mit den meisten Einsätzen.

Über den gesamten Zeitraum hinweg liegt der höchste Wert im März 2020.

Zu welcher Tageszeit gibt es die meisten Einsätze?

Zur Mittagszeit und in den Abendstunden gibt es im betrachteten Zeitraum die meisten Einsätze.

Am Wochenende ist dieses Muster weniger stark ausgeprägt.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag ist zudem eine Häufung in den frühen Morgenstunden zu beobachten.

Wer sind die Tatpersonen?

Bei Polizeieinsätzen wegen Häuslicher Gewalt werden im Jahr 2024 insgesamt 542 Tatpersonen registriert.

71% davon sind männlich.

62% haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.

4% sind minderjährig.

Wer sind die Opfer?

Bei Polizeieinsätzen wegen häuslicher Gewalt werden im Jahr 2024 insgesamt 568 Opfer registriert.

70% davon sind weiblich.

56% haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.

8% sind minderjährig.

In welcher Beziehung stehen Opfer und Tatperson?

Ein Grossteil der Opfer im Jahr 2024 ist (293 Personen) oder war (140 Personen) in einer Paarbeziehung mit der Tatperson.

Sind die Tatpersonen gleichzeitig auch Opfer?

Im Jahr 2024 sind 60% der weiblichen Tatpersonen beim gleichen Vorfall auch Opfer. Bei den Männern liegt dieser Anteil bei 25%.

Wie viele Einsätze betreffen Haushalte mit Kindern?

Im Jahr 2024 finden 201 bzw. 46% der Polizeieinsätze wegen Häuslicher Gewalt in einem Haushalt statt, in dem Kinder leben.

Wessen Kinder sind involviert?

Im Jahr 2024 leben insgesamt 322 Kinder in Haushalten, zu denen die Polizei wegen einem Vorfall von Häuslicher Gewalt ausrücken muss.

Bei rund 66% handelt es sich um gemeinsame Kinder.

Straftaten

In Basel-Stadt werden pro Jahr etwa 700 bis 900 Straftaten im Bereich Häusliche Gewalt zur Anzeige gebracht. Der häufigste Straftatbestand ist die Tätlichkeit.

Ein strafrechtlich relevanter Vorfall von Häuslicher Gewalt wird entweder von Amtes wegen durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht (Offizialdelikt) oder durch eine betroffene Person, die einen Strafantrag stellt (Antragsdelikt). Ein Fall von Häuslicher Gewalt kann mehrere Straftaten umfassen, beispielsweise zwei Tätlichkeiten und eine Drohung.

Wie viele Straftaten Häuslicher Gewalt werden registriert?

Im Jahr 2025 werden in Basel-Stadt 881 Straftaten im Bereich Häusliche Gewalt zur Anzeige gebracht.

Wie entwickeln sich die einzelnen Straftatbestände?

Die drei häufigsten Straftatbestände im Bereich Häusliche Gewalt sind 2025 Tätlichkeiten (377), Drohung (195) und Beschimpfung (125).

Bei der schweren Gewalt ist der häufigste Straftatbestand im Jahr 2025 die Vergewaltigung (20).

Schutzmassnahmen

Bei rund einem Drittel der Einsätze mit strafrechtlicher Relevanz spricht die Polizei im Kanton Basel-Stadt Schutzmassnahmen aus.

Zum Schutz der gefährdeten Personen kann die Polizei sogenannte Schutzmassnahmen (Rayon-, Kontaktverbot oder Wegweisung) anordnen. Sie kann dies nur tun, wenn ein strafrechtlich relevantes Ereignis vorliegt. Dabei kann sie nur eine der drei Schutzmassnahmen oder mehrere gleichzeitig anordnen. Die Schutzmassnahmen gelten während 14 Tagen ab Mitteilung an die gefährdende Person.

Wie viele Schutzmassnahmen werden angeordnet?

Im Jahr 2024 werden insgesamt 293 Schutzmassnahmen angeordnet.

Davon sind 114 Kontaktverbote, 102 Rayonverbote und 77 Wegweisungen.

Bei wie vielen Fällen mit Delikt werden Schutzmassnahmen angeordnet?

Bei rund 32% der Polizeieinsätze wegen Häuslicher Gewalt, bei denen ein Delikt festgestellt wird, werden 2024 Schutzmassnahmen angeordnet.

Gewaltberatung

In Basel-Stadt nehmen jährlich fast 100 Gewaltausübende an einer freiwilligen Gewaltberatung teil und setzen sich dort mit ihrem Verhalten auseinander.

Nach einem Vorfall von Häuslicher Gewalt übermittelt die Polizei den Rapport an den Fachbereich Gewaltberatung. Dieser nimmt zeitnah mit der Tatperson Kontakt auf. In der Gewaltberatung setzen sich die Tatpersonen mit ihrem Verhalten auseinander, lernen Verantwortung zu übernehmen und Herausforderungen im Beziehungskontext gewaltfrei zu bewältigen. Ziel ist die Verhinderung weiterer Gewaltvorfälle.

Wie viele Rapporte übermittelt die Polizei zur Gewaltberatung?

Im Jahr 2024 werden vom Sozialdienst der Kantonspolizei 331 Rapporte an den Fachbereich Gewaltberatung übermittelt.

Wie viele Gewaltausübende können erreicht werden?

2024 werden 394 Personen beim Fachbereich Gewaltberatung gemeldet.

Davon können 129 telefonisch erreicht werden.

93 Personen erscheinen zu einer Gewaltberatung.

Wer erscheint zur Gewaltberatung?

86% der im Jahr 2024 zur Gewaltberatung erscheinenden Personen wohnen in Basel-Stadt.

81% sind männlich.

71% haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Über die Hälfte (56%) ist zwischen 35 und 49 Jahre alt.

Wie oft finden Beratungsgespräche statt?

Von den 93 Personen im Jahr 2024, die zur Gewaltberatung erscheinen, haben rund 54% ein Gespräch, 34% zwei oder drei Gespräche und 12% mehr als drei Gespräche.

Lernprogramm

In Basel-Stadt werden aktuell jährlich rund 30 Gewaltausübende einem Lernprogramm gegen Häusliche Gewalt zugewiesen.

Im Lernprogramm setzen sich die Gewaltausübenden vertieft und über einen längeren Zeitraum mit ihren Verhaltensweisen auseinander. Ziel ist die Verhinderung weiterer Gewaltvorfälle. Deutschsprachigen Männern wird das Lernprogramm im Gruppensetting angeboten. Fremdsprachige Männer sowie Frauen absolvieren das Lernprogramm im Einzelsetting.

Wie viele Personen werden dem Lernprogramm zugewiesen?

Im Jahr 2024 sind es 32 Anmeldungen fürs Lernprogramm.

Wie viele haben seit 2020 das Programm abgeschlossen?

Zwischen 2020 und 2024 haben 38% der Angemeldeten das Lernprogramm regulär abgeschlossen.

In welchem Rahmen erfolgt die Zuweisung (2020-2024)?

59% der Anmeldungen zwischen 2020 und 2024 werden von der Staatsanwaltschaft während eines hängigen Strafverfahrens gemacht.

Wie viele Personen werden dem Lernprogramm zugewiesen?

Im Jahr 2024 sind es 20 Anmeldungen für das Einzelsetting und 12 Anmeldungen für das Gruppensetting.

Wie viele haben seit 2020 das Programm abgeschlossen?

Zwischen 2020 und 2024 haben beim Einzelsetting 39% der Angemeldeten das Lernprogramm regulär abgeschlossen. Beim Gruppensetting waren es 37%.

In welchem Rahmen erfolgt die Zuweisung (2020-2024)?

68% der Anmeldungen für das Einzelsetting zwischen 2020 und 2024 werden von der Staatsanwaltschaft während eines hängigen Strafverfahrens gemacht. Beim Gruppensetting sind es 48%.

Opferhilfe

Die Opferhilfe beider Basel berät aktuell jährlich über 1000 Menschen, welche von Häuslicher Gewalt betroffen sind. Fast die Hälfte davon wohnt in Basel-Stadt.

Fast die Hälfte aller Beratungsgespräche bei der Opferhilfe beider Basel dreht sich um Häusliche Gewalt. Betroffenen Personen wird umfassende Unterstützung angeboten – rechtlich, psychologisch und sozial. Auch Angehörige von betroffenen Personen haben Anspruch auf eine Beratung. Die Gespräche sind kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.

Wie viele neue Beratungen wegen Häuslicher Gewalt führt die Opferhilfe?

Im Jahr 2024 hat die Opferhilfe beider Basel 1443 neue Beratungsfälle wegen Häuslicher Gewalt eröffnet.

Wer wird beraten?

46% der neu beratenen Personen im Jahr 2024 wohnen in Basel-Stadt, 42% in Basel-Landschaft.

80% sind weiblich.

61% haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Ein Grossteil (61%) ist zum Beratungszeitpunkt zwischen 18 und 64 Jahren alt. Allerdings ist bei 24% der Personen das Alter nicht bekannt.

Werden Opfer oder Angehörige beraten?

Im Jahr 2024 wird in 93% der neuen Fälle direkt das Opfer beraten, in 4% Personen, die sowohl Opfer als auch Angehörige sind und in weiteren 4% nur die Angehörigen.

Wer stellt den ersten Kontakt her?

In rund der Hälfte aller Fälle erfolgt die erste Kontaktaufnahme durch das Opfer oder eine angehörige Person.

Frauenhäuser

In Frauenhäusern im Kanton Basel-Stadt finden aktuell jährlich rund 300 schutzsuchende Frauen und Kinder aus unterschiedlichen Kantonen Zuflucht, Beratung und Unterkunft.

Das Frauenhaus beider Basel (FHBB) und das Frauenhaus Wohnen für Frauen und Kinder (WFK) sind wichtige Zufluchtsorte für Frauen und Kinder. Beide Einrichtungen werden von Basel-Stadt und Basel-Landschaft subventioniert und bieten Schutz, Unterkunft und Beratung für Betroffene aus beiden Kantonen. Bei Bedarf und entsprechender Kapazität nehmen sie auch Frauen und Kinder aus weiteren Kantonen auf.

Wie viele Frauen und Kinder suchen Schutz in Frauenhäusern?

Im Jahr 2024 suchen insgesamt 304 Frauen und Kinder Schutz in Frauenhäusern in Basel-Stadt.

Davon sind 166 Frauen und 138 Kinder.

Wer sind die schutzsuchenden Frauen?

Im Jahr 2024 wohnen 39% der schutzsuchenden Frauen in Basel-Stadt, 37% in Basel-Landschaft.

Rund 74% der Frauen haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Wie stark sind die Frauenhäuser ausgelastet?

Die Frauenhäuser sind im Jahr 2024 durchschnittlich zu 93% ausgelastet. Im Juni ist die Belegung am höchsten (101%), im Juli am tiefsten (84%).

Eine Auslastung über 100% kann resultieren, da das WFK mehr Plätze als die subventionierten 16 hat. Oder wenn mehr Kinder als zur Verfügung stehende Betten im Zimmer aufgenommen werden (z. B. kleine Kinder in Babybetten).

In den Jahren 2020 und 2021 standen wegen dem Frauenhaus-SOS mehr Schutzplätze zur Verfügung.

Wie viele Frauen und Kinder suchen Schutz im FHBB?

Im Jahr 2024 suchen insgesamt 135 Frauen und Kinder Schutz im Frauenhaus beider Basel.

Davon sind 81 Frauen und 54 Kinder.

Wer sind die schutzsuchenden Frauen im FHBB?

Im Jahr 2024 wohnen 35% der schutzsuchenden Frauen im FHBB in Basel-Stadt, 43% in Basel-Landschaft.

Rund 69% der Frauen haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Wie stark ist das FHBB ausgelastet?

Das FHBB ist im Jahr 2024 durchschnittlich zu 96% ausgelastet. Im April ist die Belegung am höchsten (107%), im Januar am tiefsten (81%).

Eine Auslastung über 100% kann resultieren, wenn mehr Kinder als zur Verfügung stehende Betten im Zimmer aufgenommen werden (z. B. kleine Kinder in Babybetten).

In den Jahren 2020 und 2021 standen wegen dem Frauenhaus-SOS mehr Schutzplätze zur Verfügung.

Wie viele nehmen das Angebot PasserElle in Anspruch?

Im Jahr 2024 finden 18 Frauen und Kinder in der PasserElle Schutz, Beratung und Unterkunft.

Wie viele Frauen und Kinder suchen Schutz im WFK?

Im Jahr 2024 suchen insgesamt 169 Frauen und Kinder Schutz im Frauenhaus beider Basel.

Davon sind 85 Frauen und 84 Kinder.

Wer sind die schutzsuchenden Frauen im WFK?

Im Jahr 2024 wohnen 42% der schutzsuchenden Frauen im WFK in Basel-Stadt, 31% in Basel-Landschaft.

Rund 82% der Frauen haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Wie stark ist das WFK ausgelastet?

Das WFK ist im Jahr 2024 durchschnittlich zu 90% ausgelastet. Im Februar ist die Belegung am höchsten (105%), im Mai am tiefsten (72%).

Eine Auslastung über 100% kann resultieren, da das WFK mehr Plätze als die subventionierten 16 hat.

Informationen

Hier finden Sie die wichtigsten Definitionen und Datenquellen zum Thema Häusliche Gewalt, Informationen zum Projekt und eine Kontaktangabe für Fragen.

Definitionen und Erläuterungen

Hier werden die wichtigsten Begriffe erläutert und ergänzende Hintergrundinformationen zum Thema bereitgestellt.
Ein Delikt liegt vor, wenn es sich um ein strafrechtlich relevantes Ereignis handelt. Bei den Delikten wird unterschieden zwischen Offizial- und Antragsdelikten. Handelt es sich um ein Antragsdelikt, muss die betroffene Person entscheiden, ob sie mit einem Strafantrag die Strafverfolgung einleiten will. Hat eine Strafuntersuchungsbehörde wie die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Kenntnis eines Offizialdelikts, wird dieses von Amtes wegen verfolgt.

Offizialdelikte
Zu den Offizialdelikten gehören Tötung, Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, schwere Körperverletzung und einfache Körperverletzung mit einer Waffe oder Gift.

Offizialisierung im Bereich Häuslicher Gewalt
Des Weiteren gibt es Delikte, die offizialisiert werden, wenn sie im Bereich der Häuslichen Gewalt stattfinden. Gemäss Strafgesetz sind dies Delikte, die zwischen Ehepartner/innen, eingetragenen Partner/innen oder Lebenspartner/innen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, geschehen - während der Ehe bzw. Partnerschaft oder bis zu einem Jahr nach Auflösung der Ehe bzw. der Partnerschaft. Liegt die Trennung länger als ein Jahr zurück, gelten diese Delikte nicht mehr als Offizialdelikte. Zu diesen im Bereich Häuslicher Gewalt offizialisierten Delikten gehören einfache Körperverletzungen, wiederholte Tätlichkeiten und Drohung.

Antragsdelikte
Zu den Antragsdelikten gehören Beschimpfung, sexuelle Belästigung, Missbrauch einer Fernmeldeanlage (das Belästigen einer Person über Telefon, Mails oder andere Kommunikationsmittel wie Messenger-Apps, zum Beispiel im Fall von Stalking) und (im Bereich der Häuslichen Gewalt) eine einmalige Tätlichkeit.

Weiterführende Informationen: EBG Häusliche Gewalt
Nach einer Polizeiintervention wegen Häuslicher Gewalt nimmt der Fachbereich Gewaltberatung der Bewährungsdienste mit der gewaltausübenden Person Kontakt auf und lädt diese zu einer freiwilligen und kostenlosen Beratung ein. Die Polizei übermittelt zu diesem Zweck den Polizeirapport an den Fachbereich Gewaltberatung. In der Gewaltberatung setzen sich die Tatpersonen mit ihrem Verhalten auseinander, lernen Verantwortung zu übernehmen und Herausforderungen im Beziehungskontext gewaltfrei zu bewältigen. Ziel ist die Verhinderung weiterer Gewaltvorfälle.

Weiterführende Informationen: Fachbereich Gewaltberatung
Häusliche Gewalt ist Gewalt zwischen Menschen, die zueinander in einer bestehenden oder aufgelösten familiären oder partnerschaftlichen Beziehung stehen. Dabei ist es unabhängig davon, ob die Tatperson denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte. Häusliche Gewalt ist die Androhung oder Ausübung von physischer, psychischer, sexueller oder wirtschaftlicher Gewalt innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten ehelichen, partnerschaftlichen oder familiären Beziehung. Es gibt verschiedene Formen von Gewalt im Beziehungskontext. Zu Häuslicher Gewalt gehören gemäss Istanbul-Konvention körperliche Gewalt (wie Schlagen, Schubsen, Totschlag), psychische Gewalt (wie Einschüchtern, Isolieren, Demütigen, Stalking), Sexualisierte Gewalt (wie sexuelle Belästigung, Vergewaltigung), wirtschaftlicher Gewalt (wie Verbieten von eigenem Erwerb, Beschlagnahmen des Lohns). Auch Zwangsheirat wird dazu gezählt.

Ursachen
Gewalt in Beziehungen zwischen sich nahestehenden Personen tritt in allen sozialen Schichten und Altersgruppierungen auf und hat verschiedene Ursachen. Mehrere Faktoren wirken gleichzeitig und tragen zur Gewalt bei. Diese Faktoren finden sich auf Ebene der Individuen (wie frühere Gewalterfahrungen, Alkohol, Stress), der Beziehung zwischen den Individuen (Machtgefälle, Kontrollverhalten), der Gemeinschaft (soziale Isolation, Gewalt tolerierendes Umfeld) und der Gesellschaft (fehlende Gleichstellung, Banalisierung der Gewalt, stereotype Vorstellung von Männlichkeit und Weiblichkeit).

Gewaltspirale
Die Opfer erleben oft über Jahre hinweg verschiedene Formen der Gewalt. Neben Gründen wie Kindern, finanzieller Unsicherheit oder rechtlicher Abhängigkeit bezüglich des Aufenthalts, spielen auch Scham, Angst und Liebe zur Tatperson eine grosse Rolle, weshalb Opfer bei der Tatperson bleiben. Bei Häuslicher Gewalt wird auch von der sogenannten Gewaltspirale gesprochen. Dies ist ein wiederkehrenden Zyklus aus Spannungsaufbau mit Kontrolle und Demütigung, gefolgt von einem Gewaltausbruch und anschließenden Entschuldigungen, die oft zu Versöhnungen führen. Dieser Kreislauf ist schwer zu durchbrechen, da Betroffene nach der Gewaltphase oft Hoffnung auf Veränderung haben. Eine angekündigte oder vollzogene Trennung ist zudem meist einer der gefährlichsten Momente der Eskalation, in dem es zu schwerer bis tödlicher Gewalt kommen kann. Die Nachtrennungsgewalt kann beispielsweise mittels Stalking über Jahre andauern.

Weiterführende Informationen: EBG Häusliche Gewalt
Im Hellfeld sind die Fälle, die Behörden und Organisationen bekannt sind. Das Dunkelfeld umfasst alle Fälle, die nie der Polizei, einem Frauenhaus oder anderen Institutionen gemeldet wurden. Eine Möglichkeit, dieses Dunkelfeld (zumindest teilweise) zu beleuchten, sind Prävalenzstudien. Diese basieren auf Bevölkerungsbefragungen und erfassen die Gewaltbetroffenheit in der Allgemeinbevölkerung oder in spezifischen Gruppen (z. B. Frauen) unabhängig davon, ob die Vorfälle zur Anzeige gebracht oder Behörden gemeldet wurden.

Weiterführende Informationen: EBG Häusliche Gewalt
Bei einem Polizeieinsatz in einem Haushalt, in dem auch Minderjährige (Kinder und Jugendliche) leben, wird von einem Polizeieinsatz «mit involvierten Kindern» gesprochen. Das Miterleben von Gewalt zwischen elterlichen Paaren ist eine Form der Kindeswohlgefährdung.
Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats, das darauf abzielt, Häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich unter anderem dazu, systematisch Daten zu diesen Formen von Gewalt zu erfassen. Seit dem 1. April 2018 ist die Konvention auch in der Schweiz rechtskräftig. Auch der Kanton Basel-Stadt ist entsprechend verpflichtet, die Konvention umzusetzen.

Weiterführende Informationen: EBG Istanbul-Konvention
Das Lernprogramm gegen Häusliche Gewalt richtet sich an Personen, die in Ehe und Partnerschaft Gewalt anwenden oder angewendet haben. Die Teilnahme erfolgt aufgrund behördlicher Anordnung oder auf freiwilliger Basis. Es werden Zusammenhänge zwischen Macht, Kontrolle und Gewalt aufgezeigt und Alternativen zu gewalttätigem und bedrohlichem Verhalten eingeübt.

Lernprogramme können im Einzelsetting oder im Gruppensetting angeboten werden. Das Gruppenprogramm für deutschsprachige Männer wird zusammen mit dem Kanton Basel-Landschaft durch die Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt Basel-Landschaft durchgeführt. Die Einzelprogramme für Frauen, fremdsprachige Personen oder Personen, welche aus bestimmten Gründen nicht am Gruppenprogramm teilnehmen können, werden durch den Fachbereich Gewaltberatung der Bewährungsdienste Basel-Stadt durchgeführt.

Weiterführende Informationen: Gewaltschutz und Opferhilfe
Im alltäglichen Sprachgebrauch werden Opfer oder gewaltbetroffene Person oft synonym verwendet. Rechtlich meint der Begriff Opfer eine Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität verletzt wurde.

Weiterführende Informationen: Opferhilfe beider Basel
Wird bei einem mutmassslichem Vorfall Häuslicher Gewalt die Polizei gerufen, begibt sie sich vor Ort und stoppt die Gewalt. Liegt ein strafrechtlich relevantes Ereignis im Bereich Häuslicher Gewalt vor, wird ein Rapport mit entsprechendem Vermerk erstellt. Gemäss § 37 des Polizeigesetzes Kanton Basel-Stadt kann die Polizei auch Schutzmassnahmen anordnen, um die von der Gewalt betroffenen Personen zu schützen.

Weiterführende Informationen: Polizei Häusliche Gewalt
Das Übergangsangebot steht Frauen und ihren Kindern offen, die bereits im Frauenhaus beider Basel (FHBB) Zuflucht gefunden haben. Frauen, deren Gefährdungslage einen Wechsel der Unterkunft zulässt, und die bereits eine gewisse psychosoziale Stabilisierung erreicht haben, aber weiterhin auf Unterstützung angewiesen sind, können in die PasserElle übertreten.

Weiterführende Informationen: FHBB
Liegt ein Fall von Häuslicher Gewalt vor, stellt die Polizei den Sachverhalt fest und ordnet gemäss § 37 des Polizeigesetzes die zum Schutz der Opfer und Angehörigen notwendigen Massnahmen an. Diese Schutzmassnahmen kann sie für 14 Tage anordnen:
  • Eine Wegweisung bedeutet, dass die Tatperson während 14 Tagen die Wohnung oder das Haus nicht betreten darf. Sie wird dann angeordnet, wenn die Personen im gleichen Haushalt leben oder sich regelmässig in der jeweiligen Wohnung aufhalten. Sie erfolgt unabhängig vom sachenrechtlichen oder vertragsrechtlichen Eigentum bzw. Besitz an der Wohnung oder dem Haus.
  • Ein Rayonverbot bedeutet, dass die Tatperson einen Ort, einen Raum, eine Adresse oder ein Gebiet nicht betreten und aufsuchen darf. Das kann z. B. eine Wohnadresse oder ein Arbeitsort sein.
  • Ein Kontaktverbot heisst, dass die Tatperson in keiner Form – egal ob persönlich, telefonisch, mit elektronischen Kommunikationsmitteln oder anderer Art – mit dem Opfer und Angehörigen Kontakt aufnehmen darf.
Weiterführende Informationen: Polizei Häusliche Gewalt
Zur schweren Gewalt zählen folgende Straftaten: vorsätzliche Tötung, Mord, Totschlag, Kindestötung, schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Freiheitsberaubung/Entführung, Geiselnahme, sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung (bis 30. Juni 2024 sexuelle Nötigung), Vergewaltigung, Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person (bis 30. Juni 2024 Schändung), Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord.

Weiterführende Informationen: Bundesamt für Statistik
Angesichts der hohen Zahl an Betroffenen mit Migrationshintergrund ist zum einen hervorzuheben, dass häusliche Gewalt auch bei Schweizer Staatsangehörigen weit verbreitet ist. Zum anderen ist es wichtig zu beachten, dass Personen mit Migrationshintergrund häufig stärkeren Belastungsfaktoren ausgesetzt sind, die Gewalt begünstigen können. Dazu zählen insbesondere schwierige Lebensbedingungen wie sozioökonomische Herausforderungen oder Belastungen im Zusammenhang mit Migration sowie geringere Ressourcen wie Einkommen und mangelndes Wissen über Unterstützungsangebote. Im Gegensatz dazu sind Schweizer Staatsangehörige meist besser vernetzt und verfügen über mehr Ressourcen. Das führt bspw. dazu, dass Migrantinnen häufiger auf den Schutz von Frauenhäusern angewiesen sind (siehe dazu bspw. die DAO).
Im alltäglichen Sprachgebrauch werden Tatperson, Täter, Täterin und gewaltausübende Person oft synonym verwendet. Als Täter oder Täterin gilt rechtlich, wer eine Straftat selbst oder durch eine andere Person begeht beziehungsweise begangen hat. Als beschuldigte Person gilt rechtlich, wer in einer Strafanzeige, einem Strafantrag oder von einer Strafbehörde einer Straftat verdächtigt, beschuldigt oder angeklagt wird. Gegen die beschuldigte Person wird das Strafverfahren geführt. Im Verlauf des Strafverfahrens entscheiden die Justizbehörden, ob sich der Tatverdacht erhärtet und die beschuldigte Person verurteilt wird.

Die Zahlen zu Häuslicher Gewalt beruhen auf unterschiedlichen Datenquellen. Jede dieser Quellen beleuchtet das Thema aus einem eigenen Blickwinkel und erfasst Daten nach eigenen Kriterien und Definitionen. Die Kenntnis der Datenquelle hilft dabei, ihre Aussagekraft einzuordnen.

Die Daten entstehen in der täglichen Arbeit der verschiedenen Institutionen. Sie werden in den meisten Fällen primär zur Erfüllung von Kernaufgaben wie Fallbearbeitung oder Berichterstattung erhoben und nicht speziell für statistische Analysen. Unterschiedliche Definitionen von Häuslicher Gewalt, unterschiedliche Falldefinitionen, unterschiedliche räumliche Bezüge (Ort der Straftat oder Wohnort) und unterschiedliche Erfassungszeiträume setzen Grenzen für die Vergleiche zwischen den Daten der verschiedenen Institutionen.

Im Folgenden werden die Institutionen, deren Daten auf diesem Dashboard gezeigt werden, kurz vorgestellt. Es wird auch auf Besonderheiten zu den Datensätzen hingewiesen.

Datenquellen

Hier werden die Datenquellen und ihre Besonderheiten beschrieben, welche im Dashboard verwendet werden.
Allgemeine Informationen
Der Sozialdienst der Kantonspolizei ist die Fachstelle für Häusliche Gewalt innerhalb der Polizei. Nach einem Polizeieinsatz wegen Häuslicher Gewalt, bei dem ein Delikt festgestellt wurde, erhält der Sozialdienst den entsprechenden Rapport. Gemäss § 37 des Polizeigesetzes des Kantons Basel-Stadt leitet er diesen weiter an zuständige Beratungsstellen (bspw. die Opferhilfe oder der Fachbereich Gewaltberatung).

Methodik & Besonderheiten
  • Gemäss § 37a des Polizeigesetzes liegt Häusliche Gewalt vor, wenn eine Person im Rahmen einer bestehenden oder aufgelösten familiären oder partnerschaftlichen Beziehung in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität verletzt oder gefährdet wird.
  • Erfasst werden alle Einsätze, bei denen die Polizei wegen Häuslicher Gewalt im Kanton Basel-Stadt ausrücken muss - unabhängig davon, ob ein strafrechtlich relevantes Ereignis festgestellt wird oder ob Anzeige erstattet wird.
  • Pro Einsatz kann es eine oder mehrere Tatpersonen und eines oder mehrere Opfer geben. Die Anzahl an Tatpersonen und Opfern kann also höher sein als die Anzahl der Polizeieinsätze.
  • Eine Person kann mehrfach pro Jahr bzw. bei mehreren Polizeieinsätzen als Tatperson oder Opfer in die Statistik eingehen.
Weiterführende Informationen: Sozialdienst der Kantonspolizei
Allgemeine Informationen
Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundesamts für Statistik (BFS) gibt Auskunft über Umfang, Struktur und Entwicklung polizeilich registrierter Straftaten sowie über beschuldigte und geschädigte Personen. Sie enthält auch spezifische statistische Informationen zur Häuslichen Gewalt. In der PKS wird Häusliche Gewalt über konkrete Straftatbestände und die Beziehung zwischen der geschädigten und beschuldigten Person definiert. Die ausführliche Definition und alle relevanten Straftatbestände finden Sie hier.

Methodik & Besonderheiten
  • Die PKS ist eine Anzeigestatistik, die Straftaten erfasst, welche die Polizei an die Strafuntersuchungsbehörden weitergeleitet hat – sei es aufgrund von Offizialdelikten oder Strafanträgen bei Anzeigedelikten. Nicht enthalten sind Delikte, bei denen sich die betroffene Person gegen einen Strafantrag entschieden hat. Siehe dazu auch «Delikt» unter Definitionen.
  • Da die PKS nur Anzeigen erfasst, enthält sie keine Informationen zu Justizverfahren, Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen. Die Einstufung der Delikte kann sich im Verfahrensverlauf ändern.
  • Als Ausgangsstatistik basiert die PKS auf dem Datum der Übermittlung an das Bundesamt für Statistik und nicht auf dem tatsächlichen Tatdatum, was eine schnelle Verfügbarkeit der Zahlen zum Jahresbeginn ermöglicht.
  • Bei einem Fall von Häuslicher Gewalt können mehrere Straftaten festgestellt werden (beispielsweise zwei Tätlichkeiten und eine Drohung).
Weiterführende Informationen: Bundesamt für Statistik
Allgemeine Informationen
  • Nach Polizeieinsätzen aufgrund Häuslicher Gewalt kontaktiert der Fachbereich Gewaltberatung der Bewährungsdienste Basel-Stadt die gewaltausübenden Personen, unabhängig von deren Geschlecht. Sie bietet ihnen freiwillig und kostenlose Gewaltberatungen an.
  • Weiter bietet der Fachbereich Gewaltberatung für fremdsprachige Männer und Frauen das Lernprogramm im Einzelsetting an.
Methodik & Besonderheiten
Gewaltberatung
  • Der Fachbereich Gewaltberatung erfasst alle Polizeirapporte, die ihm vom Sozialdienst der Kantonspolizei weitergeleitet werden, sowie die darin enthaltenen Tatpersonen.
  • Zu jeder Tatperson wird festgehalten, ob sie telefonisch erreicht werden konnte und ob sie eine Gewaltberatung vor Ort in Anspruch genommen hat.
Lernprogramm
  • Die Fälle werden gemäss dem Datum auf dem Anmeldeformular einem Jahr zugeordnet.
  • Es kommt vor, dass Personen zuerst auf Empfehlung durch die Staatsanwaltschaft dem Lernprogramm zugewiesen werden, das Verfahren aber anschliessend nach Art. 55a StGB sistiert wird. Solche Fälle werden statistisch als Sistierung erfasst.
  • Personen, welche sich selbst melden, dann aber zusätzlich von der Staatsanwaltschaft zugewiesen werden, sind nicht als Selbstmelder erfasst.
Weiterführende Informationen: Fachbereich Gewaltberatung
Allgemeine Informationen
Die Opferhilfe beider Basel erfüllt für die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft den gesetzlichen Auftrag der Beratung von Opfern von Gewalttaten nach Opferhilfegesetz (OHG). Ein grosser Teil dieser Beratungen betrifft Menschen, welche Häusliche Gewalt erlebt haben.

Methodik & Besonderheiten
  • Bei den hier verwendeten Daten handelt es sich um alle Beratungsfälle der Opferhilfe beider Basel wegen Häuslicher Gewalt, einschließlich Personen mit Wohnsitz in anderen Kantonen.
  • Eine Person kann, je nach Unterstützungsbedarf, auch mehrere Male beraten werden. Dies zählt aber nur als ein Beratungsfall.
  • Nach Opferhilfegesetz haben neben den Opfern auch deren Angehörige Anspruch auf Unterstützung.
  • Im Unterschied zur Bundesstatistik werden nicht nur Fälle mit mindestens 30 Minuten Beratungsleistung oder einer Finanzleistung ausgewiesen. Deshalb können die Zahlen von der Opferhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik abweichen.
Weiterführende Informationen: Opferhilfe beider Basel
Allgemeine Informationen
Das Frauenhaus beider Basel (FHBB), welches von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft subventioniert wird, ist als stationäre Einrichtung zuständig für von Häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Die Kinder werden unabhängig von Alter und Geschlecht aufgenommen. Zusätzlich zu den erwachsenen Frauen finden im FH auch minderjährige junge Frauen, die von Häuslicher Gewalt inklusive einer Zwangsverheiratung (auch eine Form Häuslicher Gewalt) bedroht sind, Zuflucht. Dies nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit den involvierten Stellen beziehungsweise bis zur Umplatzierung in eine auf minderjährige junge Frauen ausgerichtete Institution.

Methodik & Besonderheiten
  • Erfasst werden alle Frauen und Kinder, welche im Frauenhaus Schutz suchen. Wenn mehr Kinder als zur Verfügung stehende Betten aufgenommen werden (z. B. kleine Kinder in Babybetten), kann die Auslastung bei über 100% liegen.
  • Mit dem Frauenhaus-SOS wurden während der Corona-Pandemie in einer vorübergehenden Einrichtung zusätzliche Schutzplätze geboten. Dies ist bei der Interpretation der Zahlen – insbesondere im Hinblick auf die Auslastung – zu berücksichtigen.
Weiterführende Informationen: Frauenhaus beider Basel
Allgemeine Informationen
Beim Frauenhaus Wohnen für Frauen und Kinder finden gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder eine Unterkunft, Schutz und Beratung. Ein Eintritt ins Frauenhaus ist mit weitreichenden Veränderungen im Alltag der betroffenen Frauen verbunden. Wir unterstützen sie dabei, neue Zukunfts- und Lebensperspektiven zu entwickeln. Eine Aufnahme ist rund um die Uhr möglich. Die Adresse ist aus Sicherheitsgründen geheim.

Methodik & Besonderheiten:
  • Erfasst werden alle Frauen und Kinder, welche im Frauenhaus Schutz suchen. Eine Ausstattung über 100% kann resultieren, da das Frauenhaus mehr Plätze als die subventionierten 16 hat.
  • Der Kanton hat erst seit 2021 eine Leistungsvereinbarung mit dem Frauenhaus Wohnen für Frauen und Kinder, weshalb erst ab diesem Jahr Zahlen zur Verfügung stehen.
Weiterführende Informationen: Frauenhaus Wohnen für Frauen und Kinder
Allgemeine Informationen
Die Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt der Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft (IST BL) bietet für deutschsprachige Personen aus Basel-Stadt das Lernprogramm im Gruppensetting an.

Methodik & Besonderheiten
  • Die Anzahl der zugewiesenen Personen kann von den Angaben in den Jahresberichten der IST BL abweichen, da hier eine andere Zählweise angewendet wird. Um Doppelzählungen zu vermeiden, wird jede Person nur einmal erfasst – und zwar im Setting, in dem sie zuletzt vorstellig war. Beispielsweise wird eine Person, die zunächst ein Aufnahmegespräch beim IST BL hatte, später aber das Programm beim Fachbereich Gewaltberatung Basel-Stadt absolvierte, nur dem Fachbereich zugeordnet.
  • Die Fälle werden gemäss dem Datum auf dem Anmeldeformular einem Jahr zugeordnet.
  • Es kommt vor, dass Personen zuerst auf Empfehlung durch die Staatsanwaltschaft dem Lernprogramm zugewiesen werden, das Verfahren aber anschliessend nach Art. 55a StGB sistiert wird. Solche Fälle werden statistisch als Sistierung erfasst.
  • Personen, welche sich selbst melden, dann aber zusätzlich von der Staatsanwaltschaft zugewiesen werden, sind nicht als Selbstmelder erfasst.
Weiterführende Informationen: Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt, Basel-Landschaft

Das Projekt Gewaltmonitoring des Kantons Basel-Stadt hat das Ziel, Daten zu Gewalt zu erfassen, zu verknüpfen und systematisch auszuwerten. Der thematische Fokus während des Aufbaus liegt auf Daten zu Häuslicher Gewalt. Mit dem Beschluss des Grossen Rats vom 19. Mai 2021 (Geschäft 18.1673) wurde das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt damit beauftragt, ein Gewaltmonitoring aufzubauen.

Damit erfüllt der Kanton Basel-Stadt auch eine Massnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Diese ist für die Schweiz und somit auch Basel-Stadt seit dem 1. April 2018 in Kraft und zielt darauf ab, Häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Unter anderem verpflichtet sie zur systematischen Erfassung von Daten zu diesen Gewaltformen. Im Jahr 2023 hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) das Gewaltmonitoring als departementales Projekt gestartet. Das Statistische Amt Basel-Stadt wurde beauftragt, die operativen Aufgaben des Projektes zu übernehmen. Die Co-Projektleitung teilen sich die Fachstelle Gewaltschutz und Opferhilfe vom JSD und das Statistische Amt.

Im Jahr 2024 wurde das Gewaltmonitoring in das Kantonale Statistikprogramm aufgenommen. Dies unterstreicht den statistischen Zweck der Datensammlung und -auswertung. Es gelten die Vorgaben des Statistikgesetzes; insbesondere ist sichergestellt, dass keine Personendaten vom Statistischen Amt an andere Stellen weitergegeben werden. Die Veröffentlichung erfolgt auf einer aggregierten Ebene, sodass Rückschlüsse auf einzelne Personen ausgeschlossen sind.

Folgende Ziele hat das Projekt:

  1. Der Kanton Basel-Stadt kennt dank einer systematischen Datenerhebung und -analyse die Verbreitung, Phänomenologie und Entwicklung von Häuslicher Gewalt.
  2. Die mit Häuslicher Gewalt befassten Behörden und Gremien verfügen über bessere Erkenntnisse zur Wirksamkeit ihrer Massnahmen.
  3. Forschende haben die Möglichkeit, die Daten zu nutzen. Sie werden beim Schaffen von neuen Erkenntnissen zu Gewalt unterstützt.
  4. Medien profitieren von detaillierteren Informationen zu Häuslicher Gewalt, was die bessere Informiertheit der Öffentlichkeit unterstützt.

Dieses Dashboard ist das erste öffentlich zugängliche Ergebnis des Projekts und hat zum Ziel, Medien, Fachstellen und interessierte Personen umfassender zu informieren. Der aktuelle Stand zeigt einen ersten Überblick über ausgewählte Institutionen.

Im weiteren Projektverlauf ist geplant, die Anzahl der abgebildeten Behörden, Institutionen und Themen kontinuierlich auszubauen. Zudem sind künftig spezifische thematische Analysen vorgesehen. Darüber hinaus unterstützt und berät das Projektteam zuständige Dienststellen und Institutionen bei der Datenerfassung und fördert die Harmonisierung der Daten.

Charlotte Briner

Co-Projektleitung, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Gewaltschutz und Opferhilfe

Tobias Erhardt

Co-Projektleitung, Bereichsleiter Methoden & Datenwissenschaft, Statistisches Amt

Kevin Zaugg

Fachteamleiter Analyse- und Visualisierungstools & Dashboards, Statistisches Amt