Familienbefragung

Die Familienbefragung wurde 2009 als kantonale Befragung eingeführt. Sie findet alle vier Jahre statt. Die vierte Familienbefragung wurde aufgrund der COVID19-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen der familienspezifischen Angebote um ein Jahr von 2021 auf 2022 verschoben.
Ziel der Befragung ist es, den politisch Verantwortlichen konkrete Anhaltspunkte für die Planung und Steuerung der kantonalen Familienpolitik zu liefern und Aufschluss über die aktuelle Situation der Familien, deren Bedürfnisse und Engpässe zu erhalten.

Die wichtigsten Ergebnisse der Befragung 2022

Das Erwerbspensum von Zweielternfamilien wächst stetig. 2022 beträgt das gemeinsame Pensum durchschnittlich 138 Stellenprozent. Diese Entwicklung führt zu Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, welche sich auch in den Wünschen der Befragten an die kantonale Familienpolitik widerspiegeln: Die Wünsche nach günstigeren Betreuungsangeboten, nach Verlängerung von Mutter- und Vaterschaftsurlaub sowie einer verbesserten Betreuungssituation während der Schulferien zählen zu den am häufigsten genannten Anliegen.

Der am häufigsten genannte Wunsch an die kantonale Familienpolitik stellt jedoch die Schaffung von günstigem Wohnraum dar. Tortzdem sind über 90% zufrieden mit ihrer aktuellen Wohnsituation und immer mehr Familien können sich vorstellen, nach einem Umzug weiterhin im Kanton Basel-Stadt wohnen zu bleiben. Im Vergleich zu Haushalten ohne Kinder möchten Familien nach einem Umzug häufiger wieder im selben Quartier wohnen.

Die COVID-19-Pandemie hat den Alltag und das familiäre Zusammenleben stark beeinflusst. Für Eltern wurde es schwieriger, Zeit zur Entspannung zu finden. Aber es gab auch positive Effekte: So sehen 20% eine positive Tendenz, wenn es darum geht, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen.

Wie läuft die Befragung ab?

Die Befragung wird schriftlich mittels Papier,- oder Online-Fragebogen durchgeführt. Als Familie wird ein Haushalt definiert, in welchem mindestens ein Elternteil mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren gemeinsam lebt. Ausgewählt werden zudem nur Familien, die seit mindestens einem Jahr im Kanton Basel-Stadt wohnen, um so zu gewährleisten, dass sie die Fragen zu den Angeboten aus eigener Erfahrung beurteilen können.

Der Themenkatalog der Familienbefragung deckt ein breites Spektrum ab und reicht von der Wohn- und Erwerbssituation über Freizeitverhalten, Betreuungsangebote und Schule bis hin zur finanziellen Lage der Familien. Die Befragung bietet sowohl die Möglichkeit, die im Legislaturplan festgeschriebenen Regierungsziele abzufragen als auch die Zufriedenheit mit konkreten Angeboten für Familien wie etwa Kindertagesstätten und Beratungsangeboten zu ermitteln.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die öffentliche Statistik (Statistikgesetz, StatG) und der Verordnung über die öffentliche Statistik (Statistikverordnung) per 1. Juli 2015 gehört die Familienbefragung zum Grundauftrag des Statistischen Amtes des Kantons Basel-Stadt.