Lohngleichheit

Das Statistische Amt Basel-Stadt hat die Lohngleichheit für die kantonale Verwaltung gemäss den Vorgaben des revidierten Gleichstellungsgesetzes analysiert. Der unerklärte geschlechtsspezifische Lohnunterschied in der baselstädtischen Verwaltung bei der Logib-Analyse liegt mit 1,7% unter der im öffentlichen Beschaffungswesen geltenden Toleranzschwelle von maximal 5% Lohnunterschied zwischen Mann und Frau.

Ergebnisse Logib

Werden die standardisierten Monatslöhne betrachtet, so verdienen Frauen in der kantonalen Verwaltung Basel-Stadt 5,2% weniger als Männer. Die Lohngleichheitsanalyse geht der Frage nach, ob und in welchem Ausmass Männer und Frauen auch dann verschieden hohe Löhne haben, wenn sie sich in Bezug auf andere messbare Merkmale nicht unterscheiden. Die für die Merkmale Ausbildung, Berufserfahrung, Dienstjahre, Anforderungsniveau und Kaderposition kontrollierende Logib-Regression resultiert in einem unerklärten geschlechtsspezifischen Lohnunterschied von 1,7%; Frauen verdienen also nach der Berücksichtigung der erwähnten Merkmale 1,7% weniger als Männer. Diese Schätzung ist statistisch signifikant von 0 verschieden, sie liegt aber statistisch signifikant unter der für das öffentliche Beschaffungswesen definierten Toleranzschwelle von 5%.

Weitere Analysen

In der weiteren statistischen Analyse werden zusätzliche Variablen aus den Personalstammdaten der baselstädtischen Verwaltung verwendet, um Lohnunterschiede zwischen den Beschäftigten zu erklären. Unter Einbezug von weiteren arbeitsplatzbezogenen Merkmalen (erforderliche Ausbildung, Tätigkeit, Anstellungsverhältnis, Departement und Funktionsbereich) ergibt sich ein unerklärter Lohnunterschied von 1,1%. Werden darüber hinaus weitere personenbezogene Merkmale (Beschäftigungsgrad, Herkunft, Familienstand) berücksichtigt, die unter Umständen einen Diskriminierungsanteil enthalten können, sinkt der Wert auf unter 1%. In diese erweiterte Analyse fliessen auch Faktoren ein, die potentiell Gründe für Diskriminierung sein können und somit keine Lohnunterschiede rechtfertigen dürfen.

Departemente

Zusätzlich zum Bericht für die gesamte Verwaltung wurden die Departemente als einzelne Einheiten analysiert. Der unerklärte geschlechtsspezifische Lohnunterschied unterscheidet sich zwischen den Departementen, die Toleranzschwelle nach Logib-Regression von 5% wird von keinem Departement signifikant überschritten.

Gerichte und IV-Stelle Basel-Stadt

Das Statistische Amt Basel-Stadt hat die Lohngleichheit auch in den Gerichten und in der IV-Stelle Basel-Stadt untersucht.